Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers, die vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2  Allgemeines

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Angebot/Annahme

Alle Angebote sind freibleibend. Es gelten die Netto-Preise (zzgl. gesetzlicher MwSt. von z. Zt. 7 %) der jeweils gültigen Preislisten. Bestellungen müssen mindestens bis 4 Werktage (Mo-Fr, Feiertage ausgenommen) vor dem Tag der Lieferung bzw. mindestens bis 2 Werktage vor dem Abholtag aufgegeben werden. Die Bestellung ist angenommen, wenn nicht binnen einer Frist von einer Woche widersprochen wird bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

§ 4 Stornierungen

Der Verkäufer ist vom vereinbarten Liefertermin entbunden, wenn aufgrund saisonaler oder witterungsbedingter Gründe, bodenbefindlicher Schadlarven, technischer Schwierigkeiten, Streik, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse das Bereitstellen des Rollrasens unmöglich ist.

Eine Haftung des Verkäufers für Folgekosten oder Schäden wegen Lieferungsverzögerungen oder notwendig gewordener Stornierungen aus o.g. Gründen ist ausgeschlossen. Stornierungen sind dem Käufer so früh wie möglich mitzuteilen. Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 12 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung bzw. der Abholung schriftlich (Mail/Sms/Fax) mitzuteilen. Geschieht dies nicht, kann der Verkäufer den vollen Kaufpreis einfordern, sofern die Ware schon geschält ist.

§ 5 Lieferung/Abnahme

Die Lieferung/Abholung ist erfolgt, wenn der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person den richtigen Empfang der Ware schriftlich bestätigt hat. Der Verkäufer stellt den Fertigrasen ausschließlich auf Paletten bereit. Die Paletten sind vom Käufer käuflich zu erwerben.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit Beginn der Lagerung nach Anzeige der Abholbereitschaft auf den Käufer über.

Bei Lieferung der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur/Transportunternehmen/ Frachtführer übergeben worden ist.

Die Verladung von losen Rollen ist ausschließlich Sache des Käufers. Die Transportsicherung des Fertigrasens ist Sache des Käufers bzw. Spediteurs. Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unsachgemäße Verladung, dazu zählt auch Überladung, entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Für alle Schäden, die während des Transports entstehen übernimmt der Verkäufer ebenfalls keine Haftung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist bei unbaren Verkäufen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis bei Vertragsabschluss fällig. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt, Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Dieses gilt insbesondere, wenn der Käufer vorherige Lieferungen nicht oder nicht vollständig bezahlt hat. Liefert der Verkäufer die Ware an den Bestimmungsort des Käufers, sind die zu vereinbarenden Frachtkosten zu den gleichen Bedingungen fällig wie der Kaufpreis.

Tritt seitens des Käufers Zahlungsverzug ein, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz sowie die ihm entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Soweit der Käufer Unternehmer ist, beträgt der Zinssatz 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz.

Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen auch ohne Setzen einer Nachfrist abzulehnen.

§ 7 Mängelhaftung

Maßgebend für die Menge ist das vom Verkäufer bei der Verladung oder Anlieferung festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Messergebnis.

Bis zu 5 % Eintrocknung/Bruch sind beim Fertigrasen möglich und gehen zu Lasten des Käufers.

Der Fertigrasen ist nach Abholung/ Lieferung sofort zu verlegen bzw. auszurollen. Der Käufer, der Kaufmann i.S.d. HGB ist, hat alle erkennbaren, und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Abholung/Lieferung, spätestens jedoch nach Ablauf von 8 Stunden, schriftlich zu rügen. Spätere Einwendungen werden nicht anerkannt.

Bei erkennbaren Beschädigungen bei Ablieferung durch das Transportunternehmen sind diese auf dem Original-Lieferschein zu vermerken und zu quittieren, damit der Verkäufer in die Lage versetzt wird, seine Ansprüche aus dem Transportvertrag gegen den Transporteur geltend machen zu können.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen resultieren.

Für die botanische Zusammensetzung des Fertigrasens und dessen Anwachsen wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. Es kann auch nicht garantiert werden, dass der Fertigrasen frei von Poa anua (einjährige Rispe) und naturbedingtem Auftreten von Pilzen ist.

§ 8 Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer dem Verkäufer dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit der Verkäufer Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

§ 10 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist der Sitz des Verkäufers.

Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.

Der Verkäufer ist zudem berechtigt, den Käufer an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 13 Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

Boostedter-Rollrasen
Boostedt, April 2013